Allgemeine Vermietungs-Bestimmungen
1.Reservierung und Bezahlung:
Nach der Reservierung zahlt der Mieter dem Vermieter eine Anzahlung in Höhe von 40 % der vereinbarten Gesamtmiete. Nach Erhalt dieser Zahlung ist die Reservierung verbindlich . Der Rest von 60 % ist zum angegebenen Termin im Mietvertrag fällig. Im Falle einer kurzfristigen Reservierung ist der Gesamtbetrag bei Anreise zu zahlen.
2.Anreise
Die Übergabe des Mietobjektes an den Mieter erfolgt durch die Auslieferung des Hausschlüssels. Diese können in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr abgeholt werden (in der Hauptsaison zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr). Kann der Mieter den Schlüssel nicht innerhalb der angegebenen Zeit abholen, ist er verpflichtet den Vermieter hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und es muss eine Vereinbarung getroffen werden, wie der Hausschlüssel empfangen werden kann.
Bei Ankunft kontrolliert der Mieter anhand der im Ferienobjekt befindlichen Inventarliste das vorhandene Inventar. Eventuell vorhandene Schäden oder fehlendes Inventar sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Bei verspäteter Anreise oder früherer Abreise erfolgt keine Erstattung des Mietpreises. Trotz äußerster Sorgfalt des Vermieters ist es nicht ausgeschlossen, dass der Mieter im Ferienobjekt Grund hat etwas zu beklagen. Dieses ist innerhalb von 4 Stunden nach Ankunft dem Vermieter mitzuteilen.
3. Abreise
Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt vor
10.00 Uhr zu verlassen. Der Hausschlüssel muss spätestens um 10.00 Uhr im
Besitz des Vermieters sein.
Wegen der Endkontrolle muss der Vermieter eine Kaution in Höhe von 100 Euro
pro Reservierung in Rechnung stellen. Diese Kaution wird eine Woche nach der
Abreise auf das Konto zurücküberwiesen, das der Mieter bei seiner Anreise
angegeben hat.
Der Mieter hat das Mietobjekt bei der Abreise
“besenrein” zu hinterlassen. Das im Mietobjekt vorhandene Inventar ist vom
Mieter in schadenfreiem Zustand zurückzugeben. Das im Mietobjekt vorhandene
Geschirr ist in sauberem Zustand zurückzugeben.
Sollte der Mieter sich während seines Aufenthaltes nicht an die Hausregeln,
die genannten Mietregelungen halten, oder das Mietobjekt nicht
besenrein/schadensfrei zurückgeben, können extra Kosten berechnet werden.
Diese extra Kosten können durch den Vermieter bei der Erstattung der
Kaution in Abzug gebracht werden. Die Extra Kosten in Höhe von 10,00 € pro
Einzelfall werden berechnet, wenn
-der Müll nicht weggeräumt worden ist
-kein Abwasch und/oder Spülmaschine voll
-verschmutzte/fettige Pfannen, Herdplatten,Ofen
-verschmutzte Mikrowelle
-Asche im offenen Kamin nicht entfernt
-geliehene Bettwäsche nicht abgezogen wurde
4. Rechte und Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, das Vermietungs-objekt am Anreisetag in einem einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.
Der Vermieter behält sich das Recht vor in außergewöhnlichen Fällen ein anderes gleichwertiges Objekt als das vereinbarte zur Verfügung zu stellen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor zu allen Zeiten das Mietobjekt zu
betreten.
Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Verlust und/oder Schaden welcher
Art auch immer, während oder infolge eines Verbleibs
in einem durch ihn vermieteten Objekt. Der Vermieter haftet nicht für
unsachgemäßen Gebrauch von technischen Geräten.
Der Vermieter haftet nicht für mündliche oder telefonisch erteilte
Auskünfte.
Der Vermieter haftet nicht für Ungemach oder Belästigungen, die außerhalb
der Verantwort-lichkeit des Vermieters liegen bzw. Von Dritten verursacht
worden sind.
Der Vermieter haftet nicht für erkennbare (Druck) Fehler oder Irrtümer in
der Broschüre, Preisliste, Webseite.
Alle in der Preisliste angegebenen Preise sind in Euro incl. gesetzlicher
BTW.
Staats- und kommunale Regelungen, die nach der Veröffentlichung der
Peisliste erfolgen, können an den Mieter weitergegeben werden.
5. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen nicht mehr Personen im Mietobjekt übernachten, als im Mietvertrag vereinbart worden ist. Bei Mißachtung wird dieser Vertrag als gelöst betrachtet.
Der Mieter wird mit dem Mietobjekt pfleglich umgehen unter Beachtung der
geltenden Hausordnung bzw. Parkordnung.
Der Mieter verpflichtet sich alle Schäden, die durch sein Verschulden am Mietobjekt bzw. dem sich darin befindlichen Inventar
entstanden sind, sofort zu melden und zu bezahlen.
Es ist dem Mieter verboten im Mietobjekt ein Gewerbe zu betreiben oder
beruflich zu arbeiten.
Es ist dem Mieter verboten im Mietobjekt andere Geräte für Koch-, Heizung,
Kühl- oder Waschzwecke zu verwenden, als die im Objekt vorhandenen Geräte.
Es ist nicht gestattet durch Musizieren oder Lärm andere Nachbarn / Mieter
zu belästigen.
Der Mieter kann Gebrauch machen von allen nicht abgeschlossenen Räumen.
Haustiere sind nur erlaubt, sofern sie bei der Reservierung angegeben und
Bestandteil des Mietvertrages sind.
6. Auflösung
Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Inverzugsetzung oder Einschaltung eines Gerichtes in den nachstehend genannten Fällen als gelöst zu betrachten:
a) wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht die volle Mietsumme entrichtet ist
b)wenn der Mieter ohne vorherige schriftliche, telefonische oder
telegrafische Benachrichtigung am Tage, an dem das Mietverhältnis beginnt bis
18.00 Uhr das Mietobjekt nicht übernimmt.
c)wenn der Mieter der Verpflichtung dieses Vertrages und/oder die Haus- bzw.
Verhaltensregeln nicht (gebührend) beachtet.
Während die Verpflichtungen des Mieters auf Zahlung der vollen Mietsumme in
den unter a,b,c genannten Fällen unberührt bleibt, ist
der Vermieter seinerseits gehalten, für den vom Vertragspartner ungenutzten
Zeitraum für das Objekt einen anderen Mieter zu suchen, um den entstehenden
Schaden möglichst zu begrenzen. Der durch eine solche Weitervermietung erzielte
Erlös muss dann von der Forderung an den ursprünglichen Mietpartner abgezogen
werden unter Abzug der Bearbeitungsgebühr. Diese Bestimmung gilt auch wenn der
Vertragspartner aus persönlichen oder anderen Gründen das gemietete Objekt
nicht in Gebrauch nehmen kann.
7. Annullierung und zwischenzeitliche Beendigung (ohne Annullierungsversicherung)
Wenn der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn annulliert oder zwischenzeitlich
beendet, ist der Mieter dennoch verpflichtet den vollen Mietpreis zu zahlen.
Sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter wenn er kein anderes
Objekt zur Verfügung hat, soll versucht werden, einen
Ersatzmieter zu finden, so dass das Objekt gegen einen akzeptablen Mietpreis
vermietet werden kann.
Wenn das Objekt erneut vermietet
wird, wird für den annullierten Vertrag die vereinbarte Bearbeitungsgebühr
erhoben.
Diese beträgt 50,00 Euro
Sollte kein geeigneter Mieter gefunden werden, ist der Mieter verpflichtet
dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen, die wie folgt festgesetzt wird:
15 % des Mietbetrages, wenn die Annullierung 3 Monate vor dem Mietanfang
erfolgt,
50 % des Mietbetrages wenn die Annullierung 2 Monate vor dem Mietanfang
erfolgt,
75 % des Mietbetrages, wenn die Annullierung 1 Monat vor dem Mietanfang
erfolgt,
90 % des Mietbetrages, wenn die Annullierung innerhalb eines Monats vor
Mietanfang erfolgt,
100 % des Mietbetrages, wenn die Annullierung am
Tag des Mietanfangs erfolgt.
Der Mieter kann die Vereinbarung direkt beenden, wenn der Vermieter den
Preis erhöht, ohne dass dieser einen direkten Einfluss auf die beschriebenen
Rechte und Pflichtens des Vermieters hat.
8. Verschiedenes
Es gelten die
Bestimmungen des niederländischen Rechts. Im Falle von Streitigkeiten ist der
Gerichtsstand Middelburg, Zeeland Niederlande