Allgemeine Vermietungs-Bestimmungen

 

1.Reservierung und Bezahlung:

Nach der Reservierung zahlt der Mieter dem Vermieter eine Anzahlung in Höhe von 40 % der vereinbarten Gesamtmiete. Nach Erhalt dieser Zahlung ist die Reservierung verbindlich . Der Rest von 60 % ist zum angegebenen Termin im Mietvertrag fällig. Im Falle einer kurzfristigen Reservierung ist der Gesamtbetrag bei Anreise zu zahlen.

 

 

2.Anreise

Die Übergabe des Mietobjektes an den Mieter erfolgt durch die Auslieferung des Hausschlüssels. Diese können in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr abgeholt werden (in der Hauptsaison zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr). Kann der Mieter den Schlüssel nicht innerhalb der angegebenen Zeit abholen, ist er verpflichtet den Vermieter hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und es muss eine Vereinbarung getroffen werden, wie der Hausschlüssel empfangen werden kann.

Bei Ankunft kontrolliert der Mieter anhand der im Ferienobjekt befindlichen Inventarliste das vorhandene Inventar. Eventuell vorhandene Schäden oder fehlendes Inventar sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

Bei verspäteter Anreise oder früherer Abreise erfolgt keine Erstattung des Mietpreises. Trotz äußerster Sorgfalt des Vermieters ist es nicht ausgeschlossen, dass der Mieter im Ferienobjekt Grund hat etwas zu beklagen. Dieses ist innerhalb von 4 Stunden nach Ankunft dem Vermieter mitzuteilen.

 

 

3. Abreise

Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt vor 10.00 Uhr zu verlassen. Der Hausschlüssel muss spätestens um 10.00 Uhr im Besitz des Vermieters sein.

Wegen der Endkontrolle muss der Vermieter eine Kaution in Höhe von 100 Euro pro Reservierung in Rechnung stellen. Diese Kaution wird eine Woche nach der Abreise auf das Konto zurücküberwiesen, das der Mieter bei seiner Anreise angegeben hat.

 

 

Der Mieter hat das Mietobjekt bei der Abreise “besenrein” zu hinterlassen. Das im Mietobjekt vorhandene Inventar ist vom Mieter in schadenfreiem Zustand zurückzugeben. Das im Mietobjekt vorhandene Geschirr ist in sauberem Zustand zurückzugeben.                                                                           

 

Sollte der Mieter sich während seines Aufenthaltes nicht an die Hausregeln, die genannten Mietregelungen halten, oder das Mietobjekt nicht besenrein/schadensfrei zurückgeben, können extra Kosten berechnet werden.

Diese extra Kosten können durch den Vermieter bei der Erstattung der Kaution in Abzug gebracht werden. Die Extra Kosten in Höhe von 10,00 € pro Einzelfall werden berechnet, wenn

-der Müll nicht weggeräumt worden ist

-kein Abwasch und/oder Spülmaschine voll

-verschmutzte/fettige Pfannen, Herdplatten,Ofen

-verschmutzte Mikrowelle

-Asche im offenen Kamin nicht entfernt

-geliehene Bettwäsche nicht abgezogen wurde

 

 

4. Rechte und Pflichten des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich, das Vermietungs-objekt am Anreisetag in einem einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.

Der Vermieter behält sich das Recht vor in außergewöhnlichen Fällen ein anderes gleichwertiges Objekt als das vereinbarte zur Verfügung zu stellen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor zu allen Zeiten das Mietobjekt zu betreten.

Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl, Verlust und/oder Schaden welcher Art auch immer, während oder infolge eines Verbleibs in einem durch ihn vermieteten Objekt. Der Vermieter haftet nicht für unsachgemäßen Gebrauch von technischen Geräten.

Der Vermieter haftet nicht für mündliche oder telefonisch erteilte Auskünfte.

Der Vermieter haftet nicht für Ungemach oder Belästigungen, die außerhalb der Verantwort-lichkeit des Vermieters liegen bzw. Von Dritten verursacht worden sind.

Der Vermieter haftet nicht für erkennbare (Druck) Fehler oder Irrtümer in der Broschüre, Preisliste, Webseite.

Alle in der Preisliste angegebenen Preise sind in Euro incl. gesetzlicher BTW.

Staats- und kommunale Regelungen, die nach der Veröffentlichung der Peisliste erfolgen, können an den Mieter weitergegeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

5. Rechte und Pflichten des Mieters

Der Mieter darf das Mietobjekt nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen nicht mehr Personen im Mietobjekt übernachten, als im Mietvertrag vereinbart worden ist. Bei Mißachtung wird dieser Vertrag als gelöst betrachtet.

Der Mieter wird mit dem Mietobjekt pfleglich umgehen unter Beachtung der geltenden Hausordnung bzw. Parkordnung.

 

Der Mieter verpflichtet sich alle Schäden, die durch sein Verschulden am Mietobjekt bzw. dem sich darin befindlichen Inventar entstanden sind, sofort zu melden und zu bezahlen.

Es ist dem Mieter verboten im Mietobjekt ein Gewerbe zu betreiben oder beruflich zu arbeiten.

Es ist dem Mieter verboten im Mietobjekt andere Geräte für Koch-, Heizung, Kühl- oder Waschzwecke zu verwenden, als die im Objekt vorhandenen Geräte.

Es ist nicht gestattet durch Musizieren oder Lärm andere Nachbarn / Mieter zu belästigen.

Der Mieter kann Gebrauch machen von allen nicht abgeschlossenen Räumen.

Haustiere sind nur erlaubt, sofern sie bei der Reservierung angegeben und Bestandteil des Mietvertrages sind.

 

 

6. Auflösung

Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Inverzugsetzung oder Einschaltung eines Gerichtes in den nachstehend genannten Fällen als gelöst zu betrachten:

a) wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht die  volle Mietsumme entrichtet ist

b)wenn der Mieter ohne vorherige schriftliche, telefonische oder telegrafische Benachrichtigung am Tage, an dem das Mietverhältnis beginnt bis 18.00 Uhr das Mietobjekt nicht übernimmt.

c)wenn der Mieter der Verpflichtung dieses Vertrages und/oder die Haus- bzw. Verhaltensregeln nicht (gebührend) beachtet.

Während die Verpflichtungen des Mieters auf Zahlung der vollen Mietsumme in den unter a,b,c genannten Fällen unberührt bleibt, ist der Vermieter seinerseits gehalten, für den vom Vertragspartner ungenutzten Zeitraum für das Objekt einen anderen Mieter zu suchen, um den entstehenden Schaden möglichst zu begrenzen. Der durch eine solche Weitervermietung erzielte Erlös muss dann von der Forderung an den ursprünglichen Mietpartner abgezogen werden unter Abzug der Bearbeitungsgebühr. Diese Bestimmung gilt auch wenn der Vertragspartner aus persönlichen oder anderen Gründen das gemietete Objekt nicht in Gebrauch nehmen kann.

 

7. Annullierung und zwischenzeitliche Beendigung (ohne Annullierungsversicherung)

Wenn der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn annulliert oder zwischenzeitlich beendet, ist der Mieter dennoch verpflichtet den vollen Mietpreis zu zahlen. Sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter wenn er kein anderes Objekt zur Verfügung hat, soll versucht werden, einen Ersatzmieter zu finden, so dass das Objekt gegen einen akzeptablen Mietpreis vermietet werden kann.

 Wenn das Objekt erneut vermietet wird, wird für den annullierten Vertrag die vereinbarte Bearbeitungsgebühr erhoben.

Diese beträgt 50,00 Euro

Sollte kein geeigneter Mieter gefunden werden, ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter eine Entschädigung zu zahlen, die wie folgt festgesetzt wird:

15 % des Mietbetrages, wenn die Annullierung 3 Monate vor dem Mietanfang erfolgt,

50 % des Mietbetrages wenn die Annullierung 2 Monate vor dem Mietanfang erfolgt,

75 % des Mietbetrages, wenn die Annullierung 1 Monat vor dem Mietanfang erfolgt,

90 % des Mietbetrages, wenn die Annullierung innerhalb eines Monats vor Mietanfang erfolgt,

100 % des Mietbetrages, wenn die Annullierung am Tag des Mietanfangs erfolgt.

Der Mieter kann die Vereinbarung direkt beenden, wenn der Vermieter den Preis erhöht, ohne dass dieser einen direkten Einfluss auf die beschriebenen Rechte und Pflichtens des Vermieters hat.

 

 

8. Verschiedenes

Es gelten die Bestimmungen des niederländischen Rechts. Im Falle von Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Middelburg, Zeeland Niederlande